Sozietät
Unsere Sozietät besteht seit dem Jahr 2000. Sie ist eine reine "BGH-Kanzlei" und auf allen Gebieten des Zivilrechts tätig. Wir sind als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen und befassen uns vor allem mit zivilrechtlichen Revisionen sowie mit Nichtzulassungsbeschwerden. Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist dem der Revision vorgelagert, falls das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat.
Sowohl in Revisions-, Nichtzulassungsbeschwerde- als auch in Rechtsbeschwerde-
verfahren können sich die Parteien nur durch beim Bundesgerichtshof zugelassene Anwälte vertreten lassen. Mit dieser Singularzulassung, die das Bundesverfassungs-
gericht gebilligt hat, möchte der Gesetzgeber die Qualität der Prozeßvertretung im Interesse der Parteien steigern; außerdem weist er den zugelassenen Anwälten eine Filterfunktion zu, die wiederum die Weiterentwicklung der Rechtsprechung fördert
(vgl. BVerfG, Beschluß vom 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07).
Beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte dürfen vor allen obersten Gerichtshöfen des Bundes und vor den Europäischen Gerichtshöfen, zu denen insbesondere der Gerichtshof der Europäischen Union gehört, auftreten, nicht aber bei anderen Gerichten.